Ausführungs-, Montagebeschrieb und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bezzola AG Engadiner-Küchencenter, Röven 19, 7530 Zernez
Stand: Mai 2020, überarbeitet November 2026
Inhalt
- Grundlagen und Geltungsbereich
- Projektierung
- Werkvertrag und Bestellung
- Online-Shop: Produkte und Bestellungen
- Preise, Ausmass und Zahlung
- Material und Muster
- EK-Küchen: Material
- EK-Küchen: Bestimmungen und Montage
- Offerte und allgemeine Bestimmungen
- Bauabnahme und Mängel
- Garantie und Sicherheiten
- Nutzung und Wartung
- Shop-Versand und Abholung
Grundlagen und Geltungsbereich
Geltungsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) finden auf sämtliche von der Bezzola AG Engadiner-Küchencenter (nachfolgend Bezzola AG) erbrachten Leistungen Anwendung. Das Angebot von www.bezzola.ch beschränkt sich auf das geografische Gebiet der Schweiz. Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich mit diesen AGB, geltend für sämtliche Leistungen der Bezzola AG und des Online-Shops (www.bezzola.ch), einverstanden.
Vorrang der Offerte. Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen den AGB vor. Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Änderungen. Die Bezzola AG kann die geltenden AGB jederzeit abändern. Solche Änderungen treten unmittelbar mit deren Veröffentlichung in Kraft. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Auftragserteilung gültige Fassung.
Anwendbares Recht. Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag das schweizerische Obligationenrecht «Werkvertrag» und/oder die SIA-Norm 118. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Projektierung
Entwurfsplanung. Für Entwurfs- und Planungsarbeiten gelten Leistungshonorare aufgrund der Planungs- und Projektierungsvertragsvereinbarungen.
Projektierungsplanung. Für die gestalterischen und technischen Gesamtplanungen gelten Leistungshonorare aufgrund der Planungs- und Projektierungsvertragsvereinbarungen.
Urheberrechte. Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Offertbeschriebe des schriftlichen Angebotes des Unternehmers bleiben dessen Eigentum.
Devisierung, Leistungsbeschrieb. Vom Unternehmer auszuarbeitende Detailprojekte mit Beschrieb gelten nicht als Offertleistungen und sind aufgrund eines Projektierungsauftrages nach Aufwand zu honorieren.
Haftung Projektierung. Bei Projekten haftet jeder Handwerker selbst für seine geleisteten Arbeiten.
Gültigkeit Angebot. Die Gültigkeit für Offerten ist auf dem Deckblatt definiert. Wenn nichts festgelegt ist, beträgt die Gültigkeit für Offerten 60 Tage.
Werkvertrag und Bestellung
Auftragserteilung, Vergabe, Grundbestellung. Die Bestellung und die zum Bestellzeitpunkt vorhandenen Kenntnisse und Informationen bewirken den Werkvertrag und bilden die Basis für beide Werkvertragspartner zur verbindlichen Vertragserfüllung.
Regiearbeiten und zusätzliche Arbeiten nach Aufwand. Dadurch verursachte Aufwände, Unterbruchs- und Etappierungskosten/-spesen und Mehrleistungen werden separat verrechnet. Mehr- und Minderleistungen werden gegenüber den Grundleistungen abgegrenzt und separat ausgewiesen.
Gerichtsstand. Der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz des Lieferunternehmens.
Online-Shop: Produkte und Bestellungen
Shop-Produkte und Angebote. Das komplette Angebot auf www.bezzola.ch ist unverbindlich. Die Bezzola AG ist darauf bedacht, korrekte Produktbeschreibungen anzugeben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Beschreibungen übernimmt die Bezzola AG keine Haftung. Der Besteller ist in jedem Fall aufgefordert, die spezifischen Produktinformationen vor dem Gebrauch auf der Produktverpackung zur Kenntnis zu nehmen. Die Produktbilder und Illustrationen auf www.bezzola.ch können vom Original abweichen und sind nicht farbverbindlich.
Shop-Bestellungen. Die Bestellung des Kunden ist erst verbindlich, wenn diese auf dem E-Mail-Weg von der Bezzola AG bestätigt worden ist. Der Bezzola AG steht es frei, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen nicht zu bestätigen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung die Richtigkeit sämtlicher von ihm gemachten Angaben. Bei falscher oder nicht vollständiger Angabe der Daten des Kunden kann die Bezzola AG vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht der Bezzola AG auch zu, falls die Produkte beim Hersteller nicht verfügbar sind. Diesfalls bemüht sich die Bezzola AG nach Rücksprache mit dem Kunden um eine Ersatzlösung. Hat der Kunde keinen diesbezüglichen Bedarf, bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien mehr.
Mengenbeschränkungen. Die Bezzola AG behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Liefermengen für bestimmte Produkte zu beschränken.
Preise, Ausmass und Zahlung
Preise
Werkpreis als Einheitspreis. Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position.
Werkpreis nach Aufwand (Regie). Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten unsere Regieansätze:
| Leistung | CHF/h (exkl. MWST) |
|---|---|
| Planung / AVOR | 114.— |
| Bankschreiner | 101.— |
| Monteur inkl. Kleinmaschinen | 113.— |
| Schreiner-Standardmaschine | 130.— |
| Schreiner-Spezialmaschine | 177.— |
| Schreiner-CNC-Maschine | 262.— |
Shop-Preise. Die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden angegebenen Produktpreise auf www.bezzola.ch sind bindend. Sollte ein Irrtum bei der Preisangabe vorgelegen haben, behält sich die Bezzola AG das Recht vor, Preisanpassungen im Nachhinein vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kunde über diesen Umstand informiert und kann innerhalb der von der Bezzola AG gesetzten Frist vom Kauf zurücktreten.
Ausmass
Mehr- und Mindermengen. Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20 % von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt auf der Preisbasis der Offerte.
Kostengrundlage. Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage zu vereinbaren. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet.
Zahlungskonditionen
Zahlungsfrist. Wenn nichts anderes festgelegt ist (siehe Deckblatt), sind unsere Zahlungskonditionen 30 Tage netto.
Shop-Bestellungen. Die Bezahlung bei Shop-Bestellungen erfolgt mit Kreditkarte (z. B. Master- oder Visacard) und den weiteren im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsmitteln. Der Bezahlvorgang erfolgt in jedem Fall über eine sichere SSL-Verschlüsselung. Bei Selbstabholung kann auch bei der Abholung bezahlt werden.
Akontozahlungen. Akontozahlungen nach SIA-Norm 118 (Küchen: 60 % vor Montagebeginn).
Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.
Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 6 % auf die zur Zahlung fällige Summe verrechnet.
Material und Muster
Naturprodukte. Naturprodukte verfügen grundsätzlich über stark unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen sind zu erwarten und können nicht ausgeschlossen und nicht als Mängel bezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere Massivholz, Furnier, Naturstein und Holzwerkstoffe.
Musteranfertigung oder Musterlieferung. Farbmuster in A4-Grösse werden je nach Menge gratis angefertigt und abgegeben. Wünschen Sie Spezialmuster, die vom Lieferanten nicht gratis abgegeben werden oder von uns speziell angefertigt werden müssen, sind die Muster kostenpflichtig und werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Farbmuster werden auf Wunsch in A4-Grösse (nach NCS-Farben) der Firma CRB organisiert.
Holz-Herkunftsdeklaration. Ländercodes der Herkunft je Holzart:
| Holzart | Herkunft |
|---|---|
| Abachi | GH |
| Ahorn amerik. | US, CA |
| Ahorn europ. | CH, AT |
| Arve | CH |
| Birke | LV, LT, CH |
| Birnbaum | CH, IT, AT |
| Buche | CH, AT, DE |
| Douglasie | CH, DE, AT |
| Eiche europ. | CH, DE, FR, AT |
| Erle | CH, HU, AT |
| Esche | CH, HU |
| Fichte | CH, AT, DE, IT, HR |
| Föhre | CH, AT, DE |
| Kirschbaum amerik. | US |
| Kirschbaum europ. | CH, RO, HR, AT, IT |
| Lärche | CH, AT, DE, IT |
| Limba | CI, GH, CM |
| Nussbaum amerik. | US |
| Nussbaum europ. | CH, FR, HR, IT |
| Olivenbaum | IT |
| Pappel | CH |
| Roteiche | CH |
| Sapelli | CM, CD |
| Sipo | CD, GA, GH |
| Teak | MM |
| Tineo (ind. Apfel) | CL, AR |
| Tulpenbaum | US, CA |
| Weymouthföhre | CH |
EK-Küchen: Material
Küchenelemente. Sämtliche Küchenelemente bestehen, wenn in der Offerte nichts anderes festgelegt wurde, aus Spanplatten und sind innen und aussen mit Melamin-Kunstharz beschichtet. Unsere Küchenelemente sind allseitig mit einer ABS-Schutzkante von 1 mm belegt. Die vorderen Seitenkanten sind in Weiss oder frontfarbig an Fronten angepasst.
Fronten. Unsere Fronten sind, wenn in der Offerte nicht anders festgelegt, glatt, ohne Überschlag und ohne sichtbare Scharniere. Frontstärke 19 mm.
Sichtseiten. Die Sichtseiten werden modellabhängig ausgeführt. EURO-Küchenmodelle werden zum Teil mit sichtbaren Aussenseiten ausgeführt (Hochschränke und Unterbaumöbel auf gleicher Tiefe).
Kanten Bereich Dampfabzug. Bei sehr starker oder sehr lange andauernder Dampfeinwirkung kann es im Kantenbereich der Möbel (angrenzend an den Dampfabzug) zu Schäden kommen. Wir empfehlen dringend, den Dampfabzug zu nutzen, um diese mögliche Überbeanspruchung zu vermeiden. Bei falscher Anwendung des Abzuges kann die Garantieleistung entfallen.
Fronten bei Geschirrspüler und Backofen. Geschirrspüler und Backöfen sollten geschlossen bleiben, bis sie abgekühlt sind. Ausnahme sind automatisch öffnende Geschirrspüler mit entsprechender Funktion.
Rückwände. Alle Rückwände der Küchenelemente sind aus beidseitig melaminbeschichteter, 8 mm starker Dünnspanplatte ausgeführt und im Möbel eingenutet (nicht aufgeschraubt oder genagelt).
Tablare. Sämtliche Schränke sind mit verstellbaren Tischlerplatten-Verstärkungstablaren (Massivholz-Mittellage) sowie mit Schutzkanten auf den Längskanten ausgestattet.
Arbeitsplatten. Vollkern-, Naturstein-, Glas-, Mineralwerkstoff- und Echtholzabdeckungen gemäss Farbe und Ausführungsbeschrieb des Zulieferanten. Naturstein ist ein Naturprodukt, dessen Farbe und Struktur in der grossen Fläche stark variieren kann. Auf Wunsch und bei speziellen Natursteinsorten empfehlen wir die Auswahl direkt bei unserem Natursteinlieferanten. Chromnickelstahl laut Offerte und Vereinbarung. Kunstharzabdeckung (neu Vollkernabdeckungen) laut Musterkollektion in 12 oder 20 mm Dicke.
Bauseitige Abdeckungen. Bei bauseitiger Lieferung von Abdeckungen (z. B. Granit, Glas usw.) sind die Masse nach der Montage am Bau zu messen (wir geben keine Masse aus und übernehmen für bauseitige Lieferungen keine Garantie). Sollten nachträglich von uns noch Glaskeramik oder Becken montiert werden, so werden die Arbeiten laut Aufwand inkl. Anfahrtskosten und Spesen abgerechnet.
Sockel. Unsere Küchen werden auf Küchenfüsse gelagert (aus Sicherheit vor Wasserschaden). In der Regel wird die Küche auf dem fertigen Boden montiert. Die Verkleidungsblende wird in verschiedenen Standardfarben oder in Edelstahloptik ausgeführt. Bei der Küchenmontage werden auch die Sockelblenden fertig montiert. Wird auf Wunsch (Montage auf Unterlagsboden, Terminprobleme usw.) die Sockelverkleidung erst nach der Bodenverlegung montiert, so wird der Sockel laut Aufwand inkl. Anfahrtsspesen usw. verrechnet. Dies ist jedoch nicht nötig, da der Bodenleger am Sockel anschliessen kann inkl. Kittfuge.
Schubladen / Auszugsystem. Stahlzargensysteme Blum Antaro (Legrabox Option), Weiss, mit integrierter Blumotion-Schubladenbremse und einer Tragfähigkeit von 30 bis 65 kg (je nach Schubladengrösse). Die Systeme sind in der Höhe wie in der Breite justierbar. Der Boden ist aus einer melaminkunstharzbeschichteten Spanplatte. Standardmässig werden unsere Schubladenauszüge in Weiss sowie mit einer rutschfesten Bodenmatte geliefert. Pro Küche werden je ein Besteckeinsatz und ein Flaschenhalter mitgeliefert. Weitere Schubladeneinteilungen sind erhältlich und können bei uns in den Ausstellungen angesehen und bestellt werden. Wir können auch spezielle Schubladeneinteilungen, Maschinen wie klappbare Fleisch- und Brotschneidemaschinen, Brotschublade, Klapptablare für Mixer usw. zeigen und anbieten.
Putzschränke. Unsere Putzschränke bestehen aus einem oder mehreren verstellbaren Tablaren oben, einem soliden Besenhalter aus Metall und einem Putzmittelgestell mit einer Halterung für Staubsaugerschlauch und Kabel.
Farben Fronten. Für die Frontgestaltung stehen Ihnen verschiedene Modellvarianten zur Verfügung. Von der Kunstharzfront Basic bis zur exklusiven Edelstahl- oder Keramikfront stehen Ihnen 7 Modellpaletten in verschiedenen Farben und Dekoren zur Verfügung. In unseren Ausstellungen stehen Musterfronten und Farbkollektionen zur Auswahl. Sichtbare Seiten, Frontkanten und Anschlussleisten sind der Frontfarbe angepasst. Schürzen / Abschluss zur Decke roh oder frontfarbig. Das Schrankinnere ist standardmässig in Weiss. Die vertikalen Möbelkanten sind der Frontfarbe angepasst. Als Option können Sie auch eine farbige Innenausstattung haben (Anthrazit oder andere Dekore).
EK-Küchen: Bestimmungen und Montage
EK-Küchenmöbelprogramm. Da diese Küchen aus unserem Hause kommen, sind wir in der Lage, die Küchen genau nach Ihrem Wunsch und Termin auszuführen (kurze Lieferfristen) und somit auch mit fortlaufender Holzstruktur (ausgenommen Modell Kunstharz-Basic). Wir verfügen über 7 Materialtypenvarianten in etlichen 100 Farbvarianten und Materialien, von der einfachen Kunstharz-Front bis zu einer Echtedelstahl-Front, Hochglanz-Lackfront bis hin zu Keramik-, Naturstein- oder Glasfronten.
Einbauapparate. Wir verkaufen nur Apparate, die wir selbst verantworten können und deren Hersteller über ein gut ausgebautes Servicenetz verfügen. Apparate der Firma NEFF und Siemens StudioLine sind im Engadin exklusiv nur über unsere Firma erhältlich. Alle von uns gelieferten Küchenapparate usw. haben eine Werksgarantie von 2 Jahren. Werden während der Garantiezeit die Geräte von einem Privatunternehmen ohne Auftrag des Küchenbauers oder der Apparatefirma repariert, so werden die Reparaturkosten nicht übernommen.
Apparatemontage und Verkleidungsarbeiten. In der Küchenofferte sind folgende Montage- und Apparateverkleidungsarbeiten enthalten: Apparatelieferung und Vertragungsarbeiten, Transportkosten, Montagearbeiten, Verkleidung-/Doppelmontage bei KS, GWA, Entsorgung Verpackungsmaterial.
| Apparat | Fr./Stk. |
|---|---|
| Backofen / Herd / Steamer | 180.— |
| Glaskeramik / Induktion, Einbau von oben | 150.— |
| Glaskeramik / Induktion, Einbau flächenbündig | 300.— |
| Dampfabzug: Einbaudampfabzug | 180.— |
| Dampfabzug: Wandhaube | 250.— |
| Dampfabzug: Inselhaube | 500.— |
| Geschirrspüler inkl. Verkleidungsarbeiten | 250.— |
| Kühlschrank Höhe bis 130 cm inkl. Verkleidungsarbeiten | 220.— |
| Kühlschrank Höhe ab 130 cm inkl. Verkleidungsarbeiten | 280.— |
Bauseitig gelieferte Küchengeräte müssen in unsere Aussparungen passen. Eventuelles Zusatzmaterial wie Anschlussrohr und Briden für Dampfabzug, Distanzblenden bei Herd/Backofen mit Induktion usw. werden organisiert und verrechnet. Die Preise sind Nettopreise (exkl. MWST) und werden bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
Montageinstruktionen. Die Montage erfolgt in der Regel auf fertig verlegtem Boden. Sämtliche Anschlüsse für Wasser und Elektrisch (gemäss unseren Plänen) müssen bei Beginn der Montage fertiggestellt sein. Anschlüsse der Apparate an das Netz von Wasser und Elektrisch werden nicht von uns ausgeführt, sind jedoch nach unseren Angaben vorzubereiten. Abluftrohre und Mauerkasten müssen vor der Montage montiert bzw. versetzt sein. Der Abrieb bzw. Weissputz an den Wänden muss nach der Montage der Küche angebracht werden. Putzschäden bei vorgängigen Verputzarbeiten werden von uns nicht übernommen. Massnahmen zum Schutz der Küche gegen Verschmutzungen und Beschädigungen sind bauseits vorzunehmen oder können uns in Auftrag gegeben werden (Ausführung laut Aufwand).
Masse und Typenprogramm. Bei der Bezzola AG sind die Normmasse am SMS (Schweizer-Mass-System) und an der Euro-Norm angepasst. Spezialmasse sind auch realisierbar.
Spezialarbeiten bei bestehenden Küchenteilen. Sollen auf Wunsch des Kunden Teile einer Küche erhalten bleiben (z. B. Rückwandplatte, Granitabdeckung für die Wiederverwendung usw.), so werden wir mit grosser Sorgfalt die Arbeiten ausführen. Für solche Arbeiten können wir aber keine Garantie übernehmen. Sollte ein Defekt auftreten, so muss der Bauherr selbst die Konsequenzen tragen. Wir würden sicher bei der Behebung mithelfen, jedoch nicht die Kosten übernehmen.
Offerte und allgemeine Bestimmungen
Abweichungen. Abweichungen zum Normbeschrieb und spezielle Bemerkungen siehe Offerte.
Offerteingabe. Zeichnung, Skizze und Beschrieb bleiben Eigentum der Bezzola AG und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Es steht dem Unternehmen frei, eine Skizze, Zeichnung oder Perspektivzeichnung (2D- oder 3D-Zeichnung) als Gestaltungs- und Vorstellungshilfe beizulegen. Wird nach einer Zeichnung verlangt, so sehen wir dies als Gestaltungsauftrag. Ein Gestaltungsauftrag ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand verrechnet, Mindestbetrag Fr. 300.00. Bei Auftragserteilung werden diese Kosten selbstverständlich gutgeschrieben. Nach Auftragserteilung erfolgt auf jeden Fall eine 2D-Zeichnung mit Installationen und auf Wunsch auch eine Perspektivzeichnung bzw. 3D-Zeichnung.
Montage sowie Zusatzarbeiten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die offerierten Arbeiten im Bau geliefert und fertig montiert.
Demontage. Wenn in der Offerte nicht festgelegt, ist das Demontieren und Entsorgen der bestehenden alten Küche in der Küchenofferte nicht enthalten und wird laut Aufwand in Regie demontiert und entsorgt. Es besteht die Möglichkeit, einen Pauschalpreis zu vereinbaren.
Bauabnahme und Mängel
Prüfpflicht und Abnahme. Alle vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung und Anzeige der Vollendung vom Besteller oder von der Bauleitung im Beisein des Unternehmers zu kontrollieren (Abnahmeprotokoll).
Mängelrüge. Bei unbeweglichen Werken, insbesondere fest eingebauten Küchen und Einbaumöbeln, sind Mängel dem Unternehmen innert 60 Tagen seit ihrer Entdeckung mitzuteilen (Art. 367 Abs. 1bis OR). Bei allen übrigen Werken und Lieferungen sind Mängel innert 5 Tagen mitzuteilen. Ohne rechtzeitige Mängelrüge gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
Transportschäden. Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen sowohl beim Transporteur (z. B. Schweizerische Post) als auch bei der Bezzola AG schriftlich zu melden. Das Risiko von Transportschäden trägt der Kunde, soweit er dieses nicht dem Transporteur überbinden kann.
Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
Haftung. Die Bezzola AG schliesst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung für entstandene Schäden und Folgeschäden gegenüber dem Kunden aus. In keinem Fall begründen Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubte Handlung Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Garantie und Sicherheiten
Sicherheiten Bauherrschaft / Kunden
Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind.
Garantie nach SIA-Norm 118
- 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA-Norm 118)
- 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA-Norm 118)
In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Bezzola AG zu kontaktieren, um die Art der Garantieabwicklung zu klären. Garantieleistungen stehen ausschliesslich dem Kunden zu und können nicht übertragen werden. Schäden infolge unsachgemässer Behandlung, natürlicher Abnutzung oder nicht vom Verkäufer zu verantwortender äusserer Einflüsse hat der Kunde zu verantworten und stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
Datenschutz. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei rechtlichen Fällen. Im Rahmen des Bestell- und Lieferungsprozesses können Daten an Partner weitergegeben werden. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Sicherheiten Unternehmer
Zurückbehaltungsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzuhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.
Rücktrittsrecht. Wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten (Art. 83 OR).
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte bewegliche Ware, die nicht mit dem Bauwerk fest verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts bleibt vorbehalten.
Bauhandwerkerpfandrecht. Gemäss Art. 837 ff. ZGB.
Nutzung und Wartung
Bedienungsanleitungen. Revisionspläne, Reinigungsvorschriften, Produktanwendungsvorschriften usw. werden der Bauherrschaft nach der Bauabnahme übergeben.
Nutzung. Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, insbesondere der Belüftungs- und Befeuchtungsfunktionen.
Wartung und Service. Der Kunde ist für die korrekte Wartung verantwortlich.
Shop-Versand und Abholung
Versand. Der Versand unserer Pakete erfolgt durch die Schweizerische Post oder mit Transportunternehmer (Möbel). Lieferungen sind ausschliesslich an Lieferadressen in der Schweiz möglich.
Abholung. Bei Selbstabholung erhalten Sie eine E-Mail oder einen Anruf, sobald Ihre Bestellung zum Abholen bereit ist. Bitte holen Sie Ihre Lieferung an folgender Adresse ab: Bezzola AG Engadiner-Küchencenter, Röven 19, 7530 Zernez.